FAQs Hier finden Sie eine Sammlung von häufig gestellten Fragen.
Häufig gestellte Fragen
Zum einen ist es sinnvoll, zu überprüfen ob die Daten vom Unfallgegner korrekt sind. Bei Personenschaden ist es in jedem Fall ratsam die Polizei hinzuzuziehen. Je nach Unfall kann es sich bereits um eine Körperverletzung und somit um eine Straftat handeln.
Um Ihre Ansprüche geltend machen zu können, brauchen Sie ab einem Schadenwert von ca. 750 € ein Gutachten. Unter der Schadenhöhe von 750 € benötigen Sie ein durch uns erstelltes Kurzgutachten beziehungsweise den Kostenvoranschlag einer Werkstatt.
Zur Bestimmung der Versicherungshöhe eines älteren Fahrzeugs benötigen viele Versicherer ein Wertgutachten. Des Weiteren kann ein Wertgutachten als Bemessungsgrundlage bei Schadenfällen oder einem Diebstahl fungieren.
In der Regel tragen die Kosten die gegnerischen Versicherungen.
Sie können frei entscheiden wo Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen. Der Versicher macht Angebote von Reparaturbetrieben, diesen müssen Sie aber nicht nachgehen.
Das hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Je aufwändiger das Gutachten, desto länger dauert auch die Erstellung.
Die Nutzungsausfallentschädigung ist der Betrag, gemessen an der jeweiligen Fahrzeugklasse, den Sie für den Zeitraum einer durchgeführten Reparatur geltend machen können, sofern Sie keinen Mietwagen in Anspruch genommen haben.
Nein! Ziehen Sie in einem solchen Fall Ihren Anwalt hinzu.
Als Geschädigter dürfen Sie grundsätzlich einen Anwalt einschalten, damit Ihre Ansprüche fachgerecht geltend gemacht werden können und Sie rechtlichen Beistand haben.
Ihre Frage ist nicht dabei oder Sie hätten gerne ausführlichere Informationen? Gerne dürfen Sie Kontakt mit uns aufnehmen und wir bemühen uns Ihre Fragen umgehend zu beantworten.