FAQs Hier finden Sie eine Sammlung von häufig gestellten Fragen.

Häufig gestellte Fragen

Warum sollte ich die Polizei nach dem Unfall kontaktieren?
Zum einen ist es sinnvoll, zu überprüfen ob die Daten vom Unfallgegner korrekt sind. Bei Personenschaden ist es in jedem Fall ratsam die Polizei hinzuzuziehen. Je nach Unfall kann es sich bereits um eine Körperverletzung und somit um eine Straftat handeln.
Wann und warum brauche ich ein Schadengutachten?
Um Ihre Ansprüche geltend machen zu können, brauchen Sie ab einem Schadenwert von ca. 750 € ein Gutachten. Unter der Schadenhöhe von 750 € benötigen Sie ein durch uns erstelltes Kurzgutachten beziehungsweise den Kostenvoranschlag einer Werkstatt.
Wann und warum brauche ich ein Wertgutachten?
Zur Bestimmung der Versicherungshöhe eines älteren Fahrzeugs benötigen viele Versicherer ein Wertgutachten. Des Weiteren kann ein Wertgutachten als Bemessungsgrundlage bei Schadenfällen oder einem Diebstahl fungieren.
Was kostet mich ein Gutachten bei einem Haftpflichtschaden?
In der Regel tragen die Kosten die gegnerischen Versicherungen.
Wo muss ich mein Auto reparieren lassen?
Sie können frei entscheiden wo Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen. Der Versicher macht Angebote von Reparaturbetrieben, diesen müssen Sie aber nicht nachgehen.
Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?
Das hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Je aufwändiger das Gutachten, desto länger dauert auch die Erstellung.
Was ist eine Nutzungsausfallentschädigung?
Die Nutzungsausfallentschädigung ist der Betrag, gemessen an der jeweiligen Fahrzeugklasse, den Sie für den Zeitraum einer durchgeführten Reparatur geltend machen können, sofern Sie keinen Mietwagen in Anspruch genommen haben.
Darf die Versicherung die ermittelten Reparaturkosten ohne Weiteres kürzen?
Nein! Ziehen Sie in einem solchen Fall Ihren Anwalt hinzu.
Wann darf ich einen Anwalt einschalten?
Als Geschädigter dürfen Sie grundsätzlich einen Anwalt einschalten, damit Ihre Ansprüche fachgerecht geltend gemacht werden können und Sie rechtlichen Beistand haben.

Ihre Frage ist nicht dabei oder Sie hätten gerne ausführlichere Informationen? Gerne dürfen Sie Kontakt mit uns aufnehmen und wir bemühen uns Ihre Fragen umgehend zu beantworten.

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