Kasko-Gutachten

Sie haben einen Unfallschaden an Ihrem kaskoversicherten Fahrzeug (Vollkasko bzw. Teilkasko) und bei dem Schaden handelt es sich um einen selbstverschuldeten Unfall ? Auch in Fällen wie z.B :

  • Fahrerflucht (Ihr Unfallgegner ist nicht bekannt)
  • Elementarschaden (z.B. Hagelschaden)
  • Einbruch
  • Unfall mit Haarwild, Rindern etc.

In solchen Fällen informieren Sie uns, wir beraten Sie gerne. Bei Kaskoschäden zahlt Ihre eigene Versicherung den Schaden an Ihrem Fahrzeug. Wir helfen Ihnen bei der Beurteilung des Schadens, der Kausalitäten und bei der formellen Abwicklung bei Ihrer Versicherung. Dieser Service bleibt für sie Kostenfrei.


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