Haftpflichtgutachten
Sie wurden unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt? Wir als KFZ-Sachverständige und das Gesetz stehen Ihnen helfend zur Seite. Im Haftpflichtschadensfall ist der Unfallverursacher gemäß §249 BGB verpflichtet, dem Unfallopfer den Schaden samt aller unfallbedingt entstehenden Kosten zu ersetzen. Dies beinhaltet auch die Gebühren für den Sachverständigen. Mittels eines fundierten Schadengutachtens unsererseits können Sie Ihren rechtlichen Anspruch gegenüber der regulierenden Versicherung des Unfallverursachers vollständig nachweisen. Im Gutachten werden der Reparaturweg, die voraussichtlichen Reparaturkosten, gegebenenfalls eine unfallbedingte Wertminderung sowie die entsprechenden Fahrzeugwerte ermittelt.
Sogenannte "Bagatellschäden", beziehen sich auf eine Schadenhöhe bis 750 €. Bei solchen Schäden können wir Ihnen Kurzgutachten erstellen. Diese können ebenfalls in der Regel bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden.
Wir haben einen 24 Std. Service und sind somit in Notfällen immer erreichbar. Außerdem bieten wir Ihnen ein Rundum Sorglos Paket. Wir wickeln für Sie alle mühseligen Arbeiten nach einem Schaden ab, wie Beispielsweise den Weg zum Anwalt, in die Werkstatt, sowie die Auseinandersetzung mit der Versicherung. Dieser rundum Service ist für Sie kostenlos. Vereinbaren Sie einfach einen Termin und wir kümmern uns um den Rest.